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Neubau & Umbau

Radonschutz bei Neubau und Umbau – Kanton Aargau

Radon bereits in der Planungsphase mitzudenken, schafft Sicherheit und vermeidet spätere Korrekturen. Ob Neubau oder Umbau — Radonschutz ist einfacher und kostengünstiger umzusetzen, wenn er von Anfang an berücksichtigt wird.

Warum Radonschutz bei Bau und Umbau?

Radon tritt aus dem Baugrund in Gebäude ein und kann sich in Innenräumen ansammeln. Bei Neubauten und Umbauten besteht die Chance, Radonschutzmassnahmen frühzeitig und mit geringem Zusatzaufwand in die Planung einzubeziehen. Eine nachträgliche Sanierung eines bestehenden Gebäudes ist in der Regel aufwändiger als ein präventiver Radonschutz während der Bauphase.

Im Kanton Aargau wird empfohlen, bei Neu- und Umbauten den Radonschutz von Beginn an zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere Räume, die für einen regelmässigen Personenaufenthalt vorgesehen sind.

Präventive Radonschutzmassnahmen

Welche Massnahmen im konkreten Bauvorhaben notwendig und sinnvoll sind, hängt vom Baugrund, der Gebäudeart und dem lokalen Radonrisiko ab. Folgende Bereiche sind typischerweise relevant:

Bodenplatte

Eine radondichte Bodenplatte aus Beton gemäss den geltenden Normen kann den Radoneintritt aus dem Baugrund stark reduzieren. Risse und Arbeitsfugen sind sorgfältig abzudichten.

Gebäudehülle

Durchdringungen der Gebäudehülle im erdberührten Bereich — wie Kabel- und Rohrdurchführungen — sind dicht auszuführen. Auch Kellerwände und Bodenplattenanschlüsse müssen fachgerecht abgedichtet werden.

Installationen

Bei der Planung von Sanitär-, Elektro- und Lüftungsinstallationen im erdberührten Bereich sollten mögliche Radoneintrittspfade vermieden oder fachgerecht abgedichtet werden.

Kellerräume

Kellerräume sollten auch bei Neubauten so geplant und ausgeführt werden, dass spätere Nutzungsänderungen — etwa als Wohn- oder Hobbyraum — ohne grosse Eingriffe möglich sind. Eine radondichte Ausführung der Bodenplatte und Wände schafft Flexibilität.

Nutzungsänderung

Wird ein bisher selten genutzter Raum — etwa ein Kellerabteil oder Technikraum — in einen Wohn-, Schlaf- oder Aufenthaltsraum umgewandelt, sollte die Radonsituation vorab geprüft werden. Dies gilt auch für den Umbau von Dach- und Kellergeschossen.

Koordination mit Architekten

Der Radonschutz sollte frühzeitig mit der Bauleitung und den beteiligten Planern abgestimmt werden. Eine enge Koordination zwischen Architekt, Bauingenieur und einer Radonfachperson kann sicherstellen, dass alle Massnahmen fachgerecht und kosteneffizient umgesetzt werden.

Wichtig: Die konkrete Planung von Radonschutzmassnahmen bei Neu- oder Umbauten muss durch eine qualifizierte Fachperson erfolgen und mit den örtlichen Bauvorschriften abgestimmt werden. Diese Plattform erstellt keine baulichen Pläne oder Sanierungskonzepte.

Messung nach Fertigstellung

Nach Abschluss der Bauarbeiten kann eine Radonmessung Aufschluss darüber geben, ob die präventiven Massnahmen wirksam sind und der Referenzwert von 300 Bq/m³ eingehalten wird. Ob eine Messung im konkreten Fall angezeigt ist, hängt von den örtlichen Gegebenheiten, der Bauweise und der geplanten Nutzung ab.

Wann messen?

Eine Radonmessung ist insbesondere dann angezeigt, wenn Räume im erdberührten Bereich für einen regelmässigen Personenaufenthalt vorgesehen sind oder der Baugrund in einem Gebiet mit erhöhtem Radonrisiko liegt.

Welche Räume?

Gemessen werden sollten Räume mit regelmässigem Personenaufenthalt, insbesondere im Erdgeschoss und Untergeschoss. Auch Räume, die später umgenutzt werden könnten, können relevant sein.

Anerkannte Messung

Wenn ein anerkanntes Resultat benötigt wird, ist die Messung von einer geeigneten anerkannten Radonmessstelle durchzuführen. Die Messstelle bewertet auch die Messergebnisse fachlich.

So können Sie vorgehen

1

Situation beschreiben

Art des Bauvorhabens (Neubau/Umbau), Bauweise, geplante Nutzung und Raumaufteilung angeben.

2

Anfrage übermitteln

Angaben über das Formular übermitteln. Wir prüfen die mögliche Vermittlung.

3

Fachliche Beratung

Eine Radonfachperson kann die baulichen Anforderungen im konkreten Fall fachlich beurteilen.

4

Massnahmen umsetzen

Die Umsetzung erfolgt durch die beauftragten Planer und Bauunternehmen in Abstimmung mit der Bauleitung.

5

Messung nach Fertigstellung

Wenn angezeigt, Radonsituation nach Abschluss der Bauarbeiten durch eine anerkannte Messstelle prüfen lassen.

Häufige Fragen

Wann muss ich mich beim Neubau um Radon kümmern?

Bereits in der Planungsphase. Der Radonschutz lässt sich am einfachsten und kostengünstigsten umsetzen, wenn er von Anfang an mitgedacht wird. Dies betrifft insbesondere die Ausführung der Bodenplatte, die Abdichtung von Durchführungen und die Planung von Lüftungsanlagen.

Gibt es Radonvorschriften für Neubauten im Aargau?

Für Neubauten gelten die Schweizer Normen und die Empfehlungen des BAG zum Radonschutz. Ob darüber hinaus kantonale oder kommunale Vorgaben bestehen, sollte bei der zuständigen Baubehörde erfragt werden. Konkrete Auskünfte zu den Anforderungen im Einzelfall kann auch eine Radonfachperson geben.

Muss nach einem Neubau eine Radonmessung gemacht werden?

Ob eine Radonmessung nach Fertigstellung angezeigt ist, hängt vom Baugrund, der Bauweise und der geplanten Nutzung ab. Insbesondere wenn Räume im erdberührten Bereich für einen regelmässigen Personenaufenthalt vorgesehen sind oder das Gebäude in einem Gebiet mit erhöhtem Radonrisiko liegt, ist eine Messung empfehlenswert.

Was ist bei einem Umbau zu beachten?

Bei Umbauten kann die Radonsituation durch bauliche Veränderungen beeinflusst werden. Dies gilt besonders für energetische Sanierungen, Nutzungsänderungen von Kellerräumen, neue Durchbrüche in erdberührten Bauteilen oder Änderungen am Lüftungssystem. Eine fachliche Beurteilung durch eine Radonfachperson kann helfen, die Auswirkungen einzuschätzen.

Kann ich Radonschutzmassnahmen selbst planen?

Die Planung von Radonschutzmassnahmen sollte durch eine qualifizierte Fachperson in Abstimmung mit Architekt und Bauleitung erfolgen. Bauliche Entscheidungen, die den Radonschutz betreffen, erfordern Fachwissen zu Baugrund, Bauphysik und den örtlichen Gegebenheiten.

Radonschutz schon in der Planung berücksichtigen

Bauvorhaben mit Radonbezug übermitteln und mögliche Vermittlung an eine unabhängige Radonfachperson oder anerkannte Messstelle prüfen lassen. Kostenlos und unverbindlich.

Wichtiger Hinweis: Diese Plattform erstellt keine Baupläne, Radonschutzkonzepte oder Sanierungsplanungen und führt keine anerkannten Radonmessungen durch. Sie dient ausschliesslich der Entgegennahme von Anfragen und der möglichen Vermittlung an unabhängige Radonfachpersonen oder anerkannte Radonmessstellen. Die konkrete Planung und Umsetzung von Radonschutzmassnahmen bei Neu- oder Umbauten muss durch entsprechend qualifizierte Fachpersonen und in Abstimmung mit den örtlichen Baubehörden erfolgen.