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Radon-Messbericht

Radon-Messbericht auswerten lassen

Ein vorhandener Messbericht ist die Grundlage für die fachliche Bewertung der Radonsituation. Diese Seite beschreibt, worauf bei einem Messbericht zu achten ist, welche Angaben für eine Bewertung erforderlich sind und wie der nächste Schritt aussieht.

Welche Angaben ein Radon-Messbericht enthalten sollte

Ein aussagekräftiger Messbericht enthält Angaben zur Messstelle, zur Messung selbst und zu den Ergebnissen. Je vollständiger der Bericht ist, desto besser kann eine fachliche Bewertung erfolgen.

Messstelle

Der Bericht sollte die ausführende Messstelle namentlich nennen. Bei anerkannten Messungen ist die Messstelle vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) anerkannt. Die Anerkennung ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal.

Datum und Dauer

Der Messzeitraum sollte im Bericht dokumentiert sein: Beginn und Ende der Messung, idealerweise mit Angabe der Expositionsdauer in Tagen oder Monaten. Die Dauer ist entscheidend für die Aussagekraft des Resultats.

Gemessene Räume

Der Bericht sollte aufführen, in welchen Räumen gemessen wurde. Die Bezeichnung der Räume (z. B. Wohnzimmer, Schlafzimmer, Keller, Büro) hilft bei der Zuordnung der Werte zur tatsächlichen Nutzung.

Messwerte pro Raum

Die gemessenen Radonkonzentrationen sollten pro Raum in Bq/m³ angegeben sein. Ein einzelner Wert ohne Raumzuordnung hat eine eingeschränkte Aussagekraft. Bei mehreren Messorten sind die Einzelwerte relevant.

Art der Nutzung

Idealerweise enthält der Bericht auch Angaben zur Nutzung der gemessenen Räume – zum Beispiel, ob es sich um Wohnräume, selten genutzte Räume oder Keller handelt.

Anhänge und Beilagen

Zusätzliche Unterlagen wie das Messprotokoll, Angaben zum Gebäude oder allfällige Hinweise der Messstelle können für die fachliche Bewertung hilfreich sein.

Hinweis: Die Plattform prüft lediglich, ob die für eine mögliche Vermittlung erforderlichen Angaben vorhanden sind. Sie interpretiert den Bericht nicht. Die fachliche Bewertung des Messberichts erfolgt ausschliesslich durch eine anerkannte Radonmessstelle oder eine Radonfachperson.

Anerkennung des Messberichts

Nicht jede Messung ist eine anerkannte Radonmessung. Ob ein vorliegender Bericht als anerkannt gilt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Anerkannte Messung

Wurde von einer BAG-anerkannten Messstelle durchgeführt, erstreckt sich über mehrere Monate, folgt einem standardisierten Messprotokoll und schliesst idealerweise einen Teil der Heizperiode ein. Der Bericht ist als offizielles Dokument für Behörden und Fachpersonen verwendbar.

Kurzzeitmessung

Eine Kurzzeitmessung von wenigen Tagen bis Wochen kann Hinweise liefern, ist aber nicht mit einer anerkannten Messung gleichzusetzen. Sie erfasst nur eine Momentaufnahme und berücksichtigt jahreszeitliche Schwankungen nicht im gleichen Mass.

Elektronische Messung

Elektronische Radonmessgeräte können kontinuierlich messen und Schwankungen anzeigen. Sie liefern wertvolle Informationen, ersetzen jedoch nicht automatisch eine anerkannte Messung. Die Anerkennung hängt vom Messprotokoll und der Messstelle ab.

Achtung: Ob eine Messung für einen bestimmten Zweck anerkannt ist – zum Beispiel für ein Baubewilligungsverfahren, eine behördliche Auflage oder ein Förderprogramm –, muss im Einzelfall geklärt werden. Im Zweifel gibt die zuständige kantonale Fachstelle Auskunft.

Nächster Schritt nach dem Messbericht

Wenn ein Messbericht vorliegt und die Werte bewertet werden sollen, gibt es verschiedene Möglichkeiten für den nächsten Schritt.

1

Bericht bereithalten

Stellen Sie den vollständigen Messbericht mit allen relevanten Angaben bereit.

2

Situation beschreiben

Ergänzen Sie Angaben zum Gebäude, zur Nutzung und zu den betroffenen Räumen.

3

Vermittlung prüfen

Wir prüfen, ob die Angaben für eine mögliche Vermittlung an eine Fachperson ausreichen.

4

Fachliche Bewertung

Die Radonfachperson oder Messstelle bewertet den Bericht fachlich und empfiehlt das weitere Vorgehen.

5

Massnahmen planen

Falls erforderlich, werden geeignete Massnahmen besprochen und ein Sanierungskonzept erstellt.

Messbericht vorhanden? Übermitteln Sie Ihre Angaben. Wir prüfen, ob eine Vermittlung möglich ist – kostenlos und unverbindlich.

Messbericht übermitteln

Datenschutz bei der Übermittlung

Der sorgfältige Umgang mit Ihren Messdaten und persönlichen Angaben ist uns wichtig.

Zum Datenschutz:
  • Ihre Angaben werden ausschliesslich zum Zweck der Prüfung einer möglichen Vermittlung verwendet.
  • Die Weitergabe erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung und höchstens an eine unabhängige Radonfachperson oder anerkannte Messstelle.
  • Bitte übermitteln Sie keine medizinischen Angaben.
  • Die vollständige Datenschutzerklärung finden Sie unter Datenschutz.

Häufige Fragen zum Messbericht

Was tun, wenn der Messbericht unvollständig ist?

Wenn Angaben fehlen, kann die Messstelle in der Regel eine Ergänzung oder Kopie des vollständigen Berichts bereitstellen. Ohne die erforderlichen Angaben ist eine Vermittlung oft nicht möglich. Bei Unklarheiten hilft die ausführende Messstelle weiter.

Kann ich den Messbericht selbst bewerten?

Die fachliche Bewertung sollte durch eine anerkannte Radonmessstelle oder eine Radonfachperson erfolgen. Ein reiner Zahlenvergleich mit dem Referenzwert von 300 Bq/m³ ist keine fachliche Bewertung und kann zu Fehlinterpretationen führen.

Wie alt darf ein Messbericht sein?

Die Radonsituation kann sich im Laufe der Zeit verändern, insbesondere nach baulichen Massnahmen, Nutzungsänderungen oder energetischen Sanierungen. Ein mehrere Jahre alter Messbericht kann die aktuelle Situation möglicherweise nicht mehr zutreffend abbilden. Im Zweifel ist eine neue Messung zu empfehlen.

Wer prüft die Anerkennung der Messstelle?

Die Anerkennung der Messstelle wird vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) ausgesprochen und veröffentlicht. Die Liste der anerkannten Messstellen ist auf der Website des BAG einsehbar. Wir prüfen bei der Vermittlung, ob es sich nach den uns vorliegenden Angaben um eine anerkannte Messstelle handelt.

Muss der Messbericht bei der Behörde eingereicht werden?

In bestimmten Fällen kann die Einreichung eines Messberichts bei der zuständigen kantonalen Fachstelle erforderlich oder empfohlen sein, zum Beispiel bei Baubewilligungsverfahren oder im Rahmen von Förderprogrammen. Ob eine Einreichung erforderlich ist, klärt die zuständige kantonale Stelle.

Messbericht auswerten lassen

Übermitteln Sie Ihre Messresultate und Gebäudesituation. Wir prüfen, ob eine Vermittlung an eine unabhängige Radonfachperson oder anerkannte Messstelle möglich ist.

Wichtiger Hinweis: Die Plattform prüft lediglich, ob die für eine mögliche Vermittlung erforderlichen Angaben vorhanden sind. Sie interpretiert den Bericht nicht und bewertet keine Messwerte. Die fachliche Bewertung des Messberichts erfolgt ausschliesslich durch eine unabhängige anerkannte Radonmessstelle oder Radonfachperson. Fernando Herrero Ruiz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Smithbros Productions, Öschlestrasse 75, 78315 Radolfzell, Deutschland. Keine eigene Niederlassung und kein eigener ausführender Radonbetrieb in der Schweiz.