Kontrollmessung nach Radonsanierung
Nach einer Radonsanierung stellt die Kontrollmessung sicher, dass die getroffenen Massnahmen wirksam sind und die Radonkonzentration im gewünschten Bereich liegt.
Zweck der Kontrollmessung
Eine Kontrollmessung dient der Wirksamkeitsprüfung. Sie zeigt, ob die durchgeführten Massnahmen – Abdichtung, Radonsauger, Lüftungsanpassung oder andere – die Radonkonzentration wie beabsichtigt reduziert haben. Erst die Kontrollmessung bestätigt den Erfolg der Sanierung.
Anerkannte Messung
Die Kontrollmessung ist von einer geeigneten anerkannten Radonmessstelle durchzuführen, wenn ein anerkanntes Resultat benötigt wird. Das Messprotokoll entspricht den gleichen Anforderungen wie die Erstmessung.
Zeitpunkt der Messung
Die Kontrollmessung sollte so terminiert werden, dass sie einen Teil der Heizperiode abdeckt. Der genaue Zeitpunkt wird mit der Messstelle abgestimmt. In der Regel wird die Messung nach Abschluss aller Arbeiten und nachdem sich die Luftverhältnisse im Gebäude stabilisiert haben, angesetzt.
Relevante Räume
Gemessen werden die Räume, die auch bei der Erstmessung auffällig waren, sowie alle Räume mit regelmässigem Personenaufenthalt, die von der Sanierung betroffen sind. Bei Bedarf werden zusätzliche Räume in die Messung einbezogen.
Dokumentation und Nachjustierung
Die Messstelle erstellt nach Abschluss der Kontrollmessung einen Messbericht. Liegen die Werte weiterhin über dem Referenzwert, können Nachjustierungen an den getroffenen Massnahmen erforderlich sein – etwa eine Anpassung der Ventilatorleistung oder zusätzliche Abdichtungen.
Beschreiben Sie Ihre Situation – wir prüfen die mögliche Vermittlung.
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